Krankenzusatzversicherung - was bringt mir das ?
Die
Gesundheitsreform ist seit dem 01.01.2004 in Kraft.
Mit
einer Vielzahl von Änderungen werden die gesetzlich
krankenversicherten Patienten nun stärker belastet.
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Praxisgebühren bei Ärzten und Zahnärzten
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Höhere Zuzahlungen z.B. bei verordneten Massagen und
Medikamenten
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Keine Leistungen für Brillen bei Erwachsenen
Dies
ist nur eine kleine Auswahl, aus denen Mehrbelastungen für Sie
resultieren.
Außerdem
bestehen weiterhin keine Leistungen für die Behandlung durch
Heilpraktiker und hohen
Zuzahlungen für Zahnersatz. Ab 2005 wird die Leistung für
Zahnersatz komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung gestrichen. Dann müssen Sie selber diese
Leistungen (Zahnpflichtversicherung) versichern.
Sorgen
Sie rechtzeitig vor !
Durch
eine private Krankenzusatzversicherung können Sie einen
erheblichen Teil der medizinisch notwendigen Kosten abdecken.
Z.B.: -
Brillengläser und Gestelle bis zu 165,00 Euro
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80% der Zuzahlungen für Heilmittel (z.B. Massagen, Fango)
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bis zu 550,00 Euro für Heilpraktikerleistungen
- 50% der Praxisgebühr für Zahnärzte
- hohe Erstattungen für Zahnersatz (Kronen, Brücken,
Inlays)
Außerdem
sichern Sie sich in der Zahnpflichtversicherung die Aufnahme in
der privaten Krankenversicherung. Somit können Sie Ihren
Zahnersatz komplett privat absichern.
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