Krankenzusatzversicherung - was bringt mir das ?

Die Gesundheitsreform ist seit dem 01.01.2004 in Kraft.

Mit einer Vielzahl von Änderungen werden die gesetzlich krankenversicherten Patienten nun stärker belastet.

-         Praxisgebühren bei Ärzten und Zahnärzten

-         Höhere Zuzahlungen z.B. bei verordneten Massagen und Medikamenten

-         Keine Leistungen für Brillen bei Erwachsenen

Dies ist nur eine kleine Auswahl, aus denen Mehrbelastungen für Sie resultieren.

Außerdem bestehen weiterhin keine Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker und hohen Zuzahlungen für Zahnersatz. Ab 2005 wird die Leistung für Zahnersatz komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Dann müssen Sie selber diese Leistungen (Zahnpflichtversicherung) versichern.

Sorgen Sie rechtzeitig vor !

Durch eine private Krankenzusatzversicherung können Sie einen erheblichen Teil der medizinisch notwendigen Kosten abdecken.

            Z.B.:    - Brillengläser und Gestelle bis zu 165,00 Euro

                        - 80% der Zuzahlungen für Heilmittel (z.B. Massagen, Fango)

                        - bis zu 550,00 Euro für Heilpraktikerleistungen

                        - 50% der Praxisgebühr für Zahnärzte

                  - hohe Erstattungen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays)

Außerdem sichern Sie sich in der Zahnpflichtversicherung die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung. Somit können Sie Ihren Zahnersatz komplett privat absichern.